HRA - Rahmenausschreibung
Die Historic Racecar Association schreibt die „HRA German Open“ als Clubmeisterschaft für historische Formelwagen aus.
Diese Rahmenausschreibung ersetzt alle bisherigen Rahmenausschreibungen.
1. Grundlagen
1.1 Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder der HRA, Mitglieder
befreundeter Clubs und Gaststarter auf Einladungsbasis
1.2 Die „HRA German Open“ wird ausschließlich auf Einladungsbasis
durchgeführt.
1.3 Bewerbungen für die Teilnahme an der „HRA German Open“ für
historische Formelwagen sind zu richten an:
HRA
c/o Manfred Biehl
Mainstr.85
D-41469 Neuss
Tel. 02137/9291469
Fax. 02137/9291482
Biehl@motorrad-biehl.de
2. Zugelassene Fahrzeuge und Klasseneinteilung
2.1 German Open GO1 Offene Formelklasse
- Formelfahrzeuge die in keine der unten aufgeführten Klassen fallen, jedoch ins Feld passen, nach Abstimmung der Serienkoordinatoren GO.
- Formel 2 Wagen bis 1600ccm jedoch (wie original) mit profilierten Reifen.
- Formel-3 Wagen der Baujahre 1979-1984 entsprechend dem Originalreglement (FIA / Kat H/I).
- Fahrzeuge, die mit festen aerodynamischen Schürzen in der Periode fuhren, dürfen die ursprünglichen Befestigungen und die Designausführungen beibehalten. Die Schürze muss jedoch so geändert werden, dass die vorgeschriebene statische Bodenfreiheit von mindestens 40 mm eingehalten wird. Gleitleisten sind nicht erlaubt (Anhang K 6.14.5). Das Auto muss auf „Flat-Bottom“ umgerüstet werden.
- Formel V-1600ccm luft- und wassergekühlt bis 1980 entsprechend dem Originalreglement ohne Schürzen, mit mechanischer Einspritzung
- 2 Sitzige Sportprototypen bis Bj.1978 nach Anhang K (jedoch mit schallgedämpfter Abgasanlage)bis 2000 ccm
2.2 German Open GO2
- Formel-3 Wagen der Baujahre 1974-1978 entsprechend dem Originalreglement (FIA / Kat H/I).
2.3 German Open GO3
- Formel Ford 2000 bis 1986 entsprechend dem Originalreglement (FIA / Kat H/I).
- Formel Renault 1600 entsprechend dem Originalreglement.
- Formel V-1600 ccm luft- und wassergekühlt bis 1980 entsprechend dem Originalreglement ohne Schürzen, mit Vergaser.
2.4 German Open GO4
- Formel Junior Rennwagen (FIA Kat/F).
- Einsitzige Rennwagen mit Mittelmotor über 1100-1500ccm, 1961-1965 (FIA Kat/F)
- Formel-3 Wagen 1000 ccm von 1964-1970 entsprechend dem Originalreglement (FIA Kat/G)
- Formel-3 Wagen 1600 ccm von 1971-1973 entsprechend dem Originalreglement (FIA Kat/G/H)
- Formel Easter Rennwagen entsprechend dem Originalreglement
2.5 German Open GO5
- Formel Ford 1600 ccm bis 1971 entsprechend dem Originalreglement (FIA Kat/G)
- Formel Ford 1600 ccm von 1972 bis 1984 entsprechend dem Originalreglement (FIA Kat/H/I)
2.6 German Open GO6
- Einsitzige Rennwagen bis 1100 ccm, 1947-1957
- Formel Junior Rennwagen 1958-1960 (FIA Kat/E)
- Einsitzige Rennwagen mit Frontmotor über 1100ccm, 1947-1960 (FIA Kat/E)
- Formel V 1300 ccm, 1 oder 2 Vergaser entsprechend dem Originalreglement.
2.7 German Open GO7
- Sports 2000 entsprechend dem Originalreglement bis 1981 (FIA Kat/H/I) Mindestgewicht 480 Kg (evtl. Ballastgewicht muss aus festem Material sein).
- Sports 2000 entsprechend dem Originalreglement von 1982 bis 1986 (FIA Kat/H/I) Mindestgewicht 520 Kg (evtl. Ballastgewicht muss aus festem Material sein)
3. Organisation
3.1 Wagenausweis
Alle Fahrzeuge müssen dem Anhang K zum Int. Automobil Sportgesetz entsprechend über einen http Wagen Ausweis verfügen. Jeder Teilnehmer hat das Originalreglement seines Fahrzeuges mitzuführen und auf Aufforderung in Kopie dem Serienkoordinator zu übergeben.
3.3 Klasseneinteilungen
Die Klasseneinteilung erfolgt wie unter 2.1 – 2.7 aufgeführt. Sollte ein Fahrzeug nicht einer GO-Klasse zugeordnet werden können, erfolgt die Einteilung durch den „Ausschuss Technik“ der HRA.
3.4 Termine
Veranstaltungstermine werden im Internet unter www.hra-online.de bekannt gegeben.
3.5 Allgemeine Technische Vorgaben
Es gelten die Bestimmungen des Anhang K zum ISG
Der Geräuschgrenzwert von 132 dB(A) nach LWA-Verfahren und 100 dB(A) nach LP-Verfahren muss eingehalten werden. Diese Werte werden gemäß der DMSB- Vorbeifahrmessmethode (siehe DMSB-Handbuch, blauer Teil) ermittelt.
Zusätzlich müssen die Grenzwerte der DMSB Nahfeld Messmethode (siehe DMSB Handbuch, blauer Teil Art 1.8 Gruppe E) von max. 98 + 2 dB(A) eingehalten werden.
Kein Fahrzeug darf mit Funk, oder mit einer programmierbaren Zündung ausgerüstet sein.
Alle Fahrzeuge müssen hinten mit einer Diodenleuchte mit einem Mindestdurchmesser von 50 mm ausgerüstet sein, die bei Regen einzuschalten ist.
3.6 Sicherheitstechnische Vorgaben
- Feuerlöscher nach Art. 275-14.1
- Stromkreisunterbrecher nach Art. 275-14.2
- 6 Punkt Sicherheitsgurte nach Art. 275-14.4
- Darüber hinaus gelten die Bestimmungen gemäß Artikel 5 des Anhang K zum ISG.
3.7 Fahrerausrüstung
- Vorgeschrieben sind Overall, lange Unterwäsche, Socken, Schuhe, Handschuhe, Kopfhaube gem. FIA 8856-2000.
- Ein Helm gem. FIA/DMSB Bestimmungen ist vorgeschrieben.
3.8 Reifen
Es gelten die Bestimmungen gemäß Artikel 8 des Anhang K zum ISG.
Fahrzeuge, die laut Reglement profillose Reifen fahren, dürfen bei sechs Veranstaltungen maximal drei neue Satz, bei mehr als sechs Veranstaltungen maximal 3 Satz neue profillose Reifen pro Saison benutzen.
Sind bei einem Unfall Reifen beschädigt worden, darf hierfür nach Rücksprache mit dem Ausschuss Technik zusätzliche Ersatz erworben werden.
Gaststarter, die mehr als eine Veranstaltung bei der HRA fahren, unterliegen dem Reifenreglement der HRA
Die thermische Behandlung der Reifen oder Felgen unter Verwendung von Heizdecken oder anderer technischer Hilfsmittel ist während der gesamten Veranstaltung verboten.
Für die folgenden Fahrzeuge sind Einheitsreifen vorgeschrieben:
-
Formel 3 1600 ccm
- Slicks vorne 6,5 / 21,0 x 13 Mischung AVON 8814
- hinten 8.2 / 22,0 x 13 Mischung AVON 8815
-
Regen klassisches Profil
- vorne 6,5 / 21,0 x 13 Mischung AVON 8829
- hinten 8,2 / 22,0 x 13 Mischung AVON 8831
-
Formel 3 2000 ccm
- Slicks vorne 7,5 / 21,0 x 13 Mischung AVON 7342 (A37)
- hinten 9.2 / 22,0 x 13 Mischung AVON 7343
-
Regen klassisches Profil
- vorne 7,2 / 20,0 x 13 Mischung AVON 6583
- hinten 9,2 / 22,0 x 13 Mischung AVON 6476
4. Wertung
4.1 Trainingspunkte
Jeder Teilnehmer erhält für die Aufnahme eines Trainings 3 Punkte und für die Aufnahme der Einführungsrunde eines jeden Rennens jeweils 3 Punkte zusätzlich.
4.2 Wertungspunkte
Jeder Teilnehmer, der einen Wertungslauf in Wertung beendet, erhält in seiner Klasse die Punktzahl, die aus nachfolgender Tabelle ersichtlich ist. Gaststarter zählen als Teilnehmer, erhalten aber keine Punkte für die HRA Meisterschaft.
Starterzahl 3 4 5 6 und mehr
1. Platz 6,66 7,50 8,00 8,33
2. Platz 3,33 5,00 6,00 6,66
3. Platz 1,50 2,50 4,00 5,00
4. Platz 1,66 2,00 3,33
5. Platz 1,66 1,66
6. Platz 1,00
7. Platz und schlechter 1,00
4.3 Bonuspunkte
Ältere Fahrzeuge bekommen pro Jahr unter der Reglementobergrenze 1/10 Bonuspunkte pro Veranstaltung.
4.4 Streichresultate
In der HRA German Open sind keine Streichresultate möglich.
4.5 HRA Meisterschaft
HRA Meister wird der Fahrer, der die meisten Punkte erreicht hat. Gewertet wird nur der Teilnehmer, der das Handling Fee und den Clubbeitrag bezahlt hat, sowie für die „HRA German Open“ Meisterschaft genannt hat.
4.6 „Ex-Aequo-Wertung“, Wirkung bei Punktgleichheit
Zunächst erfolgt die Wertung nach der höchsten Zahl der Platzierungspunkte, bei Punktegleichheit wird zuerst der Teilnehmer mit dem älteren Fahrzeug gewertet. Ist auch dieses gleich, wird der an Lebensjahren ältere Teilnehmer zuerst gewertet.
4.7 Wertungsläufe zusammenlegen
Zusammenzählen von Wertungsläufen aus mehreren Klassen ist für das Gesamtergebnis nicht möglich. Begründete Ausnahmen müssen vom Serienkoordinator vorher genehmigt werden.
4.8 Ausnahmeregelung für Sports2000 und Supersports
Sollte ein Sports 2000 Fahrer sowohl im „Endurance Cup“ als auch in der „HRA German Open“ gewertet werden wollen, muss das Handling Fee nur einmal gezahlt werden. Der Fahrer muss jedoch beide Seriennennungen ausfüllen, bei den jeweiligen Serienkoordinatoren abgeben und deren Kriterien erfüllen.
4.9 Schiedsgericht.
Zuständig für alle Fragen des Reglements ist der „Ausschuss Technik“ der „HRA German Open“. Anfragen bitte an die Ausschussmitglieder:
Harald Schmeyer, Manfred Biehl
4.10 Technische Nachuntersuchung
Der „Ausschuss Technik“ ist berechtigt, Fahrzeuge bis eine Stunde nach Ablauf der offiziellen Protestfrist der jeweiligen Veranstaltung einer technischen Nachuntersuchung zu unterziehen. Entspricht das Fahrzeug dem Reglement, werden die Kosten für eventuelles Dichtmaterial bis zu einer Höhe von 100,00 Euro von der HRA erstattet. Entspricht das Fahrzeug nicht dem Reglement oder ermöglicht der Bewerber/Fahrer eine Untersuchung nicht, wird er mit
Wertungsausschluss aus der jeweiligen Veranstaltung bestraft und erhält keine Punkte für die „HRA German Open“. Mit der Nennung erklärt jeder Teilnehmer sein Einverständnis mit der obigen Regelung!
5. Technik
Grundsätzlich gelten die Vorschriften des „Anhang K“.
5.1 Verbote
Kein Fahrzeug darf mit Funk, oder mit einer programmierbaren Zündung ausgerüstet sein. Es dürfen keine Reifenwärmer verwendet werden.
5.2 Gebote
Alle Fahrzeuge müssen hinten mit einer Diodenleuchte mit einem
Mindestdurchmesser von 50 mm ausgerüstet sein, die bei Regen einzuschalten ist.
5.3 Reifenvorschriften
Fahrzeuge, die laut Reglement profillose Reifen fahren, dürfen bei sechs Veranstaltungen maximal drei neue Satz, bei mehr als sechs Veranstaltungen maximal 4 Satz neue profillose Reifen pro Saison benutzen. Sind bei einem Unfall Reifen beschädigt worden, darf hierfür nach Rücksprache mit dem Ausschuss Technik Ersatz erworben werden. Gaststarter, die mehr als eine Veranstaltung bei
der HRA fahren, unterliegen dem Reifenreglement der HRA
Für die folgenden Fahrzeuge sind Einheitsreifen vorgeschrieben:
-
Formel 3 1600 ccm
- Slicks vorne 6,5 / 21,0 x 13 Mischung AVON 8814
- hinten 8.2 / 22,0 x 13 Mischung AVON 8815
-
Regen klassisches Profil
- vorne 6,5 / 21,0 x 13 Mischung AVON 8829
- hinten 8,2 / 22,0 x 13 Mischung AVON 8831
-
Formel 3 2000 ccm
- Slicks vorne 7,5 / 21,0 x 13 Mischung AVON 7342 (A37)
- hinten 9.2 / 22,0 x 13 Mischung AVON 7343
-
Regen klassisches Profil
- vorne 7,2 / 20,0 x 13 Mischung AVON 6583
- hinten 9,2 / 22,0 x 13 Mischung AVON 6476
6. Sicherheit
Die „HRA German Open“ behält sich vor, bei grob unfairem Verhalten Teilnehmer auch während der laufenden Saison von der „HRA German Open“ auszuschließen.
7. Nennungsschluss
Nennungsschluss für die „HRA German Open“ für historische Formelwagen ist der 31. März 2012. Spätere Nennungen können in begründeten Ausnahmefällen angenommen werden.
8. „Handling Fee“ und Einschreibung
Die Handling Fee für die „HRA German Open“ beträgt € 250,00
(Zweihundertfünfzig EURO). Bei Einschreibung bis zum Termin der Jahreshauptversammlung erhalten die
Teilnehmer einen Frühbucherrabatt in Höhe von € 50,00 und zahlen damit nur ein Handling Fee von € 200,00. Die jeweilige Handling Fee ist der Einschreibung als Scheck beizufügen oder bis zum Nennungsschluss auf das Konto
„HRA German Open“ einzuzahlen. (Überweisung oder Bareinzahlung)
Kontonummer: 1001004298
bei: Sparkasse Sparkasse Neuss
Bankleitzahl: 305 500 00IBAN: DE89 3055 0000 0000 1001 004298
BIC: WELA DE DN
Kontoinhaber HRA – Marcel Biehl
Bei der „Handling Fee“ handelt es sich nicht um die Nenngelder der einzelnen Veranstaltungen, sondern um den Kostenbeitrag zur Organisation der „HRA German Open“.
8.1 Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag der HRA beträgt € 50,00 (Fünfzig) und ist spätestens bis zur Jahreshauptversammlung zu zahlen.
9. Haftungsklausel
Bewerber und Fahrer erklären mit der Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen die FIA, den DMSB,
die Mitgliedsorganisatoren des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, die ADAC-Gaue, den Promotor /
Serienorganisator, den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außerdem für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen; gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber/n und Fahrer/n, gehen vor) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Rennwettbewerben (ungezeitetes, gezeitetes Training, Warmup, Rennen) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Neuss, den 28.10.2011
Historic Racecar Association
gezeichnet
Harald Schmeyer,
Manfred Biehl
1. Sprecher Serienkoordinator
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Finaler Punktestand 2011
| Palle Ringström | 123,14 |
| Dirk Hochhold | 122,14 |
| Peter Hug | 110,15 |
| Günther Becker | 109,32 |
| Hornung/Meyerdierks | 104,15 |
| Falk Küstner | 91,65 |
| Jürgen Braun | 89,97 |
| Mads Cristensen | 88,05 |
| Thomas Grassinger | 77,60 |
| Rudolf Behn | 75,30 |
| Harald Schmeyer | 74,42 |
| Bernhard Hübel | 71,98 |
| Claus Stockburger | 68,57 |
| Bruno Huber | 61,66 |
| Michael Rasper | 58,00 |
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